Sowohl Dr. G. als auch Dr. D. stützen sich bei ihrer Einschätzung auf die Gegenüberstellung der MRT-Bilder vom 31. August 2018 betreffend das hier fragliche Ereignis vom 12. August 2018 einerseits und jenes vom 22. Februar 2012 betreffend den vom Versicherten damals erlittenen Unfall beim Langlaufen andererseits. Im älteren MRT-Bericht waren vom zuständigen Radiologen des Spital I. namentlich eine mässig-gradige Degeneration des medialen Meniskus-hinterhornes mit möglichem kleinen Einriss in die Oberfläche beschrieben worden.