Es seien bildgebend keine durch das Ereignis vom 12. August 2018 zusätzlich entstandenen strukturellen Veränderungen zu den bereits vorbestehenden Degenerationen zu erkennen, die sich dann auch in der Arthroskopie vom 14. September 2018 nicht hätten nachweisen lassen. Bezogen auf das beschwerdeführerische Vorbringen, es hätten auch Schmerzen über den 31. August 2018 hinaus bestanden, bemerkte Dr. G., es sei nicht auszuschliessen, dass einem bestimmten Auslöser zugeschriebene Beschwerden bei einem degenerativen