Eine richtunggebende Verschlimmerung könne im Fall des Versicherten – nach wiederholter Durchsicht der zur Verfügung stehenden MRT-Untersuchungen – wiederum definitiv verneint werden. Es seien bildgebend keine durch das Ereignis vom 12. August 2018 zusätzlich entstandenen strukturellen Veränderungen zu den bereits vorbestehenden Degenerationen zu erkennen, die sich dann auch in der Arthroskopie vom 14. September 2018 nicht hätten nachweisen lassen.