4.13 In seiner hierauf ergangenen Stellungnahme vom 2. Juni 2020 (act. 13.176 -178) führte Dr. G. aus, für ihn sei es schleierhaft, wie Dr. H. das Vorliegen von intrameniskalen Degenerationen – unter anderem auch entgegen der anderslautenden Beurteilung von zwei unterschiedlichen Fachärzten für Radiologie aus dem eigenen Spitalverbund – einfach pauschal verneinen könne – zumal er sich davon auch durch eine eigene Bildbetrachtung hätte überzeugen können. Der Verweis von Dr. H., dass sich die Degenerationen im Rahmen der Arthroskopie vom 14. September 2018 nicht hätten erkennen lassen, sei ebenfalls in keinster Weise stichhaltig.