Ansonsten hätte ihnen zwingend auffallen müssen, dass – unabhängig vom späteren intraoperativen Befund – durch das Ereignis vom 12. August 2018 keine frischen strukturellen Läsionen von potenziell dauerhaftem Charakter entstanden seien und ein morphologischer Status quo sine bereits mit der MRT vom 31. August 2018 habe belegt werden können. Inwieweit die Unterflächenläsion am medialen Meniskus, die überwiegend wahrscheinlich schon 2012 im Ansatz vorhanden gewesen sei und sich dann über die Jahre offenbar symptomlos weiterentwickelt habe, überhaupt operationsbedürftig gewesen sei, solle an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden.