Seite 10 Weise mit dem ohne namhafte Zweifel vorhandenen pathologischen Vorzustand auseinander und es sei insbesondere nicht zu erkennen, dass sie sich die MRT-Bilder von 2012 und 2018 zum Vergleich angeschaut hätten. Ansonsten hätte ihnen zwingend auffallen müssen, dass – unabhängig vom späteren intraoperativen Befund – durch das Ereignis vom 12. August 2018 keine frischen strukturellen Läsionen von potenziell dauerhaftem Charakter entstanden seien und ein morphologischer Status quo sine bereits mit der MRT vom 31. August 2018 habe belegt werden können.