Dies gelte im Fall des Versicherten umso mehr, als er mit einem derartigen Prozedere 2012 sogar bei einem Trauma mit deutlich eindrücklicheren frischen Läsionen, wie sie 2018 nicht zu finden gewesen sein, gute Erfahrungen gemacht habe. Ein morphologischer Status quo sine bezüglich des Ereignisses vom 12. August 2018 habe mit der MRT vom 31. August 2018 belegt werden können und sämtliche in der Folge durchgeführten Abklärungen und Behandlungen wie damit verbundene Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit seien überwiegend wahrscheinlich ausschliesslich unfallfremder Natur.