12. August 2018 am rechten Knie des Versicherten zu neuen strukturellen Veränderungen und damit einer richtunggebenden Veränderung des oberwähnten pathologischen Vorzustandes am medialen Meniskus geführt habe. Vielmehr sei es lediglich zu einer schmerzhaften Aktivierung im Sinne einer vorübergehenden Verschlimmerung gekommen und es wäre zu erwarten gewesen, dass ein rein exspektatives Vorgehen innert weniger Wochen zu einer Beschwerdefreiheit geführt hätte. Dies gelte im Fall des Versicherten umso mehr, als er mit einem derartigen Prozedere 2012 sogar bei einem Trauma mit deutlich eindrücklicheren frischen Läsionen, wie sie 2018 nicht zu finden gewesen sein, gute Erfahrungen gemacht habe.