7.162 - 168) ist zu entnehmen, nach dem Unfall vom 12. August 2018 sei es beim Beschwerdeführer zum Auftreten von medial betonten rechtsseitigen Knieschmerzen gekommen, die ihn nach etwa zweiwöchiger Persistenz zu einer orthopädischen Abklärung bei Dr. H. motiviert hätten. Dabei sei offensichtlich nur eine sehr kurze Anamneseerhebung erfolgt und insbesondere kein allfälliger Vorzustand betreffend das rechte Knie exploriert worden (bzw. sei er zumindest nicht in erkennbarer Weise dokumentiert).