Es sei jedem Operateur im Rahmen seines therapeutischen Ermessenentscheides freigestellt, ob er im Einzelfall eine Meniskusnaht nicht nur in der sogenannten roten Zone, sondern auch in der weissen Zone durchführe. Selbst Dr. F. komme in seinem Fazit vom 23. Juli 2019 zum Schluss, dass es nicht der Fall sein könne, dass auch eine Meniskusnaht ausserhalb der roten Zone gemacht werde. Der Operateur Dr. H. habe sich im konkreten Fall zu einer Meniskus-Refixation entschlossen, weil bei einer allfälligen Teilmeniskektomie des Hinterhorns zu viel Substanz hätte reseziert werden müssen.