Diese radiären Rupturen seien im vorgelegten und persönlich eingesehenen Datensatz nicht als singuläre neue Veränderungen zu erkennen, sondern überwiegend wahrscheinlich Ausdruck der vorbestehend degenerativen Veränderung. Zusammenfassend sei die aktuelle Pathologie im Bereiche des Innenmeniskus Ausdruck eines Vorzustandes. Dieser Sachverhalt habe im Rahmen der Bildgebung erkannt und dokumentiert werden können. Die Bildgebung sei notwendig gewesen zur sorgfältigen Sachverhaltsabklärung. Der Status quo sine gelte per 31. August 2018 als erreicht (act. 7.83 - 85).