Dem beurteilenden Radiologen sei zur Beurteilung des aktuellen Sachverhaltes die Voruntersuchung vom 22. Februar 2012 zur Verfügung gestanden. Der beurteilende Radiologe komme zum Schluss, dass sich im Bereiche des Hinterhorns des Innenminiskus eine progrediente degenerative Veränderung nachweisen lasse mit entsprechender zwischenzeitlich aufgetretener Zerstörung im Sinne einer vertikalen bzw. radiären Ruptur. Diese radiären Rupturen seien im vorgelegten und persönlich eingesehenen Datensatz nicht als singuläre neue Veränderungen zu erkennen, sondern überwiegend wahrscheinlich Ausdruck der vorbestehend degenerativen Veränderung.