A. Der am XX.XX.1956 geborene A. (nachfolgend: der Versicherte oder Beschwerdeführer) ist seit dem 1. August 2013 als Schulleiter bei der Schule C. angestellt und dadurch bei der Versicherung B. (nachfolgend: Versicherung B. oder Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert.