Letztlich wurde vom Beschwerdeführer in diesem Beschwerdeverfahren (namentlich anhand von weiteren medizinischen Stellungnahmen) die Beurteilung von Dr. C. auch gar nicht bestritten, dass aufgrund des optischen Eindrucks auf den Fotos nicht von einer schweren Schädel- Gesichts-Asymmetrie auszugehen sei. Dies spricht für die Zuverlässigkeit der Beurteilung von Dr. C..