Aufgrund dessen sei eine diskrete Wachstumsaktivität noch möglich, aber nicht sicher. Die Angaben des Beschwerdeführers im vorliegenden Beschwerdeverfahren lassen eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen von Art. 17 lit. f Ziff. 3 KLV ebenso missen. Der Versicherte erklärte hier, er könne nur noch links und auf 2 - 3 Zähnen beissen, mit falschem Biss. Es bestehe eine funktionelle Insuffizienz (Okklusionsstörung). Durch die Asymmetrie würden die Backenzähne übermässig belastet. Er habe im September 2019 zufolge Überbelastung einen gesunden Zahn verloren. Der Beschwerdeführer äussert sich somit vor allem zur allgemeinen Beeinträchtigung der Beissfähigkeit.