KLV und damit eine Kostentragepflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung letztlich verneint. Dr. C. erwog in seiner ersten Stellungnahme, in der Szintigraphie finde sich gemäss Befund nur eine diskrete Mehranreicherung bzw. diskret erhöhte Stoffwechselaktivität im rechten Kieferköpfchen. Aufgrund dieses Befundes sei eine diskrete Wachstumsaktivität noch möglich, aber nicht sicher (vgl. E. 3.3). In seiner zweiten Stellungnahme erklärte Dr. C. alsdann, im KVG Atlas sei ein Beispiel einer schweren, das heisst deutlich sichtbaren Asymmetrie abgebildet.