12.9). Nachdem der Versicherte am 14. Januar 2019 um eine neuerliche Prüfung seines Falls gebeten hatte, erliess Versicherung B. dann am 7. Februar 2019 eine formelle Verfügung (act. 12.11), in der sie dem Versicherten die Ablehnung des Gesuchs um Kostenübernahme für die Korrektur der Dysgnathie mitteilte, und auf erfolgte Einsprache hin hielt sie mit Entscheid vom 20. August 2019 daran fest (act. 12.15).