Es sei dem Vertrauensarzt der Versicherung B. auch dahingehend Recht zu geben, dass manche hemicondylären/hemimandibulären Wachstumsstörungen selbstlimitierend seien (was auch zum Alter des Patienten passen würde. Es sei jedoch nicht hinzunehmen, dass zwar eine Ursachenbeseitigung (Condylektomie) durch die Krankenkasse übernommen werde (also der Krankheitswert anerkannt werde), nicht jedoch die bereits eingetretenen schweren Folgen dieser Erkrankung, also die schwere Okklusionsstörung/Gesichtsasymmetrie (act. 12.6).