Im KVG Atlas seien alle Kriterien gemäss Art. 17 lit. f Ziff. 3 KLV zweifelsfrei erfüllt, ebenso spreche die Szintigraphie eindeutig für ein pathologisches asymmetrisches Geschehen, wie dies ja auch vom Vertrauensarzt der Versicherung B. festgestellt worden sei. Im KVG Atlas seien die Massnahmen aufgeführt, die in diesem Fall anzuwenden seien, dazu gehörten auch kieferorthopädisch und kieferchirurgische Massnahmen zur Wiederherstellung der Okklusion. Auch eine lediglich kleine Mehranreicherung in der Szintigraphie führe über eine entsprechende Zeitdauer zu einer massiven Fehlstellung der Kiefer.