Aufgrund dieses Befundes sei eine diskrete Wachstumsaktivität noch möglich, aber nicht sicher. Die geplante hohe Kondylektomie rechts bezwecke, die pathologische Aktivität im rechten Kieferköpfchen zu behandeln und wäre damit eigentlich als Pflichtleistung unter Art. 25 KVG zu betrachten. Aufgrund der Tatsache, dass in der Szintigraphie lediglich eine diskrete Mehranreicherung