DD Wachstum ebendort. Derivation des Mentums nach links (act. 12.1). 3.3 Auf Ersuchen der Versicherung B. nahm Dr. C. am 25. Juli 2018 zur geplanten Behandlung Stellung. Dabei verneinte er das Vorliegen einer schweren Schädel-Gesichts-Asymmetrie; die Kriterien für eine Leistungspflicht unter Art. 17 lit. f Ziff. 3 KLV für die geplante kieferorthopädisch-kieferchirurgische Korrektur der Dysgnathie seien nicht erfüllt. In der Szintigraphie finde sich gemäss Befund nur eine diskrete Mehranreicherung bzw. diskret erhöhte Stoffwechselaktivität im rechten Kieferköpfchen. Aufgrund dieses Befundes sei eine diskrete Wachstumsaktivität noch möglich, aber nicht sicher.