Am 13. August 2018 stellte der Versicherte durch Dr. D. ein Wiedererwägungsgesuch (act. 12.6). In einer neuerlichen Stellungnahme vom 31. August 2018 empfahl Dr. C. wiederum die Ablehnung der Kostenübernahme für die Korrektur der Dysgnathie (act. 12.7). Folglich lehnte der Versicherungsträger das Wiedererwägungsgesuch am 11. September 2018 ab (act. 12.9). Mit Schreiben vom 14. Januar 2019 forderte der Versicherte gegenüber der Versicherung B. eine erneute Überprüfung seines Falles (act. 12.10). Hierauf erliess der Krankenversicherer am 7. Februar 2019 eine formelle Verfügung, mit welcher er die Kostenübernahme für die Korrektur der Dysgnathie ablehnte (act.