Die Sache ist an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit sie ein Gutachten einhole, welches sich ganzheitlich darüber zu äussern hat, inwiefern der Unfall vom 20. November 2018 und/oder jener vom 9. Januar 2019 mit der Operation vom 6. Mai 2019 (teilweise) im Zusammenhang steht. Anschliessend wird über die Leistungspflicht neu zu verfügen sein. 5.2 Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).