Streitig erscheint nun, was für Konsequenzen sich daraus ergeben. Wie zunächst dem Schreiben der Beschwerdeführerin vom 13. Mai 2019 zu entnehmen ist, war die Auswertung des MRI vom zuständigen Arzt offenbar als Partialruptur des vorderen Kreuzbandes gewürdigt worden, wobei eine konservative Behandlung vorgesehen gewesen sei, um eine erneute Operation zu vermeiden (act. 7.26). Wiewohl diese Angaben nicht näher dokumentiert sind, liefern sie doch Anhaltspunkte, dass im Rahmen des Unfalls vom 20. November 2018 das Kreuzband nachhaltig beeinträchtigt wurde.