Denn Stand jetzt, hätte die Unfallversicherung trotz zweier einschlägiger, das heisst das rechte Knie betreffender Unfallereignisse nicht für die Operation an eben diesem Knie vom 6. Mai 2019 einzustehen. Zwar ist erstellt, dass bei der Beschwerdeführerin bereits zweimal eine Kreuzbandersatzplastik am rechten Knie durchgeführt worden war; gemäss der Anamnese im Bericht von Dr. G. habe die Patientin ursprünglich eine Kreuzbandverletzung erlitten, woraufhin damals eine Semitendinosusseh- nen-Refixation erfolgt sei. Diese sei dann wieder rupturiert, mit folgender Lig. Patellae Rekonstruktion, und auch diese Sehne sei wieder rupturiert.