Seite 7 vertrauensärztlichen Beurteilung dem Unfall vom 9. Januar 2019 tatsächlich keinerlei Relevanz zukommen soll hinsichtlich der im Mai 2019 durchgeführten Operation, erweckt dies zumindest gewisse Zweifel, ob der Unfall vom 20. November 2018 zurecht nur als Bagatelle abgewickelt werden konnte. Denn Stand jetzt, hätte die Unfallversicherung trotz zweier einschlägiger, das heisst das rechte Knie betreffender Unfallereignisse nicht für die Operation an eben diesem Knie vom 6. Mai 2019 einzustehen.