Die B. erläuterte des Weiteren in ihrer Vernehmlassung, bei diesem von ihr als Bagatelle abgewickelten Ereignis seien drei Rechnungen beglichen worden, total ein Betrag von Fr. 848.60, und im Mai 2019 sei der Fall abgeschlossen worden. Letztere Angaben, insbesondere der angebliche Fallabschluss, wurden indes nicht belegt. Dieser Unfall wirft in Bezug auf dieses Verfahren jedenfalls Fragen auf. Soweit im Sinne der