Das betreffende Ereignis ist in den vorliegenden Akten nur sehr knapp dokumentiert. Laut der von der Vorinstanz in diesem Beschwerdeverfahren eingereichten „Bagatellunfall-Meldung UVG“ mit Datum vom 28. November 2018 habe die Versicherte damals im Hausflur mit ihrem Hund gespielt, wobei es ihr bei einer ruckartigen Bewegung das Knie verdreht habe und es habe einen Knacks gegeben (act. 6, Beilage D). Die B. erläuterte des Weiteren in ihrer Vernehmlassung, bei diesem von ihr als Bagatelle abgewickelten Ereignis seien drei Rechnungen beglichen worden, total ein Betrag von Fr. 848.60, und im Mai 2019 sei der Fall abgeschlossen worden.