Man müsse deshalb davon ausgehen, dass das insuffiziente VKB-Transplantat nach dem 28.11.2018 vollständig resorbiert worden sei, was immer wieder vorkomme. Falls das VKB-Transplantat beim Ereignis vom 9.1.2019 noch vorhanden gewesen und erst dann rupturiert wäre, hätten bei der OP am 21. Januar 2019 zumindest Bandreste vorhanden sein müssen, da sich ein Band nicht innerhalb von 12 Tagen vollständig auflöse. Im Übrigen seien bei der OP vom 21. Januar 2019 keine substanziellen Schädigungen festgestellt worden. Man dürfe deshalb davon ausgehen, dass der Status quo sine drei Monate nach dem Unfall erreicht gewesen sei (act. 6, Beilage F).