Bei dieser OP habe man festgestellt, dass das VKB-Transplantat vollständig gefehlt habe. Es habe also beim Ereignis vom 9.1.2019 gar nicht zu einer Reruptur kommen können (act. 7.45). Der von der Vorinstanz in diesem Beschwerdeverfahren beigebrachten ergänzenden Stellungahme von Dr. F. vom