3.2 Die Vorinstanz führte in ihrem Einspracheentscheid begründend aus, ihr beratender Arzt Dr. F. habe sich in seiner medizinischen Beurteilung vom 13. Juni 2019 auf das im Spital E. durchgeführte CT vom 10. Januar 2019 bezogen, welches bei einem Status nach zweimaliger VKB-Ersatzplastik entsprechende Bohrkanäle bis 11 mm breit femoral und 12 mm breit tibial mit noch nicht resorbiertem Schraubenmaterial sowie beginnende arthrotische Veränderungen in sämtlichen Kompartimenten gezeigt habe. Weiter habe Dr. F. ausgeführt, es habe bereits am 27. November 2018 eine Konsultation bei Dr. G. stattgefunden.