Die Versicherte verlangte in der Folge eine einsprachefähige Verfügung, welche von der B. am 5. Juli 2019 gefällt wurde (act. 7.39). Auf ergangene Einsprache hin bestätigte die B. schliesslich am 8. November 2019 die Einstellung ihrer Leistungen per 9. April 2019 (act. 2.2).