A. Die am XX.XX.1975 geborene A. war seit Juli 2018 bei der Klinik C. angestellt und dadurch bei der B. Kranken- und Unfallversicherung (nachfolgend: B. oder Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 9. Januar 2019 stieg sie zuhause aus dem Auto aus, glitt dabei auf dem Glatteis aus und stürzte auf das rechte Knie (act. 7.1/1). Die B. anerkannte das Vorliegen eines Unfalles im Rechtssinne und gewährte die gesetzlichen Leistungen.