Gegenstand Leistungen der Unfallversicherung Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der B. Krankenund Unfallversicherung vom 8. November 2019 a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Einspracheentscheid vom 8. November 2019 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen und vertraglichen Leistungen zuzusprechen. 2. Es seien die Akten zum Unfall vom November 2018 von der Beschwerdegegnerin zu edieren und ein zweiter Schriftenwechsel zu gewähren. 3. Unter Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.