Seite 10 ratung der IV-Stelle wurde die Wiederintegration der Beschwerdeführerin in den Arbeitsprozess geplant und durchgeführt. Dabei gelang es den Beteiligten, der Beschwerdeführerin eine Stelle zu vermitteln, die ihrem gesundheitlichen Leiden, welches im Übrigen offenbar unbestritten ist, angepasst ist (vgl. IV-act. 34 und IV-act. 36).