Gestützt darauf wurde nach der gemischten Methode der Invaliditätsgrad bemessen (IV-act. 42). Die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sowie der Vorschlag für eine mögliche Tätigkeitsrichtung für die Beschwerdeführerin beruht auf den Angaben des behandelnden Hausarztes und mit seiner und der Hilfe der Berufsbe-