2.7.2 Der damalige RAD-Arzt Dr. G., Facharzt FMH allgemeine Innere Medizin, übernahm im Bericht vom 20. Dezember 2007 die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung von ca. 30% und erachtete diese als glaubhaft. Er ging von einer Besserung des Gesundheitszustands aus und befürwortete einen Eingliederungsversuch, wobei er empfahl, hinsichtlich der Tätigkeitsrichtung den behandelnden Hausarzt für allfällig speziell zu berücksichtigende Faktoren zu konsultieren (IV-act. 24). Mithilfe der Berufsberatung der IV-Stelle fand die Beschwerdeführerin alsbald eine Stelle als Mitarbeiterin Kasse, Kundeninformation und Administration bei der F. mit einem 30%- Pensum (IV-act. 32).