In der angestammten Tätigkeit als Sekretärin sei ein Valideneinkommen von Fr. 59‘221.-- möglich. Mit der 80%-igen Arbeitsfähigkeit und einem leidensbedingten Abzug von 5% resultiere ein Teil-IV-Grad von 24% beziehungsweise mit dem Anteil von 80% Erwerb ein IV-Grad von 19%. Im Haushalt (20%) habe keine Einschränkung festgestellt werden können (act. 2.1). In der Vernehmlassung ergänzte die IV- Stelle, dass der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin wohl abgeklärt worden sei, sich aber nie ein Arzt damit auseinandergesetzt habe, ob und wie hoch ihre Arbeitsfähigkeit in einer anderen (leidensadaptierten) Tätigkeit als der angestammten erhalten wäre.