bereits seit 2004 (teils rückwirkend ausgerichtete) Rentenleistungen der Invalidenversicherung und diese blieben in der Folge im Rahmen mehrerer amtlicher Revisionsprüfungen unverändert. e. In der Invalidenversicherung erfolgt die Aufhebung einer Rente in der Regel auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats (Art. 88bis Abs. 2 lit. a der Verordnung über die Invalidenversicherung [IVV, SR 831.201]). Massgeblich ist jene