C. Mit Verfügung vom 15. November 2019 gewährte die Gerichtsleitung der IV-Stelle die Gelegenheit, eine Vernehmlassung zum Erläuterungsgesuch einzureichen. Die IV-Stelle liess die ihr dazu angesetzte Frist ungenutzt verstreichen. D. Hierauf wurde das Erläuterungsgesuch an der Sitzung der dritten Abteilung des Obergerichts vom 21. Januar 2020 zur Behandlung traktandiert. Der im Anschluss an die gerichtliche Beratung gefällte Entscheid ergibt sich aus den nachfolgenden Erwägungen. Seite 2 Erwägungen