A. Am 21. Juli 2017 reichte A.__________ beim Obergericht eine Beschwerde ein und beantragte zur Hauptsache, die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 4. Juli 2017 betreffend Rente sei aufzuheben und es sei ihm die bestehende Invalidenrente weiterhin auszurichten. Im Sinn einer vorsorglichen Massnahme sei ausserdem die die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen.