Muss infolge eines Rückweisungsentscheids eine neue Verfügung erlassen werden, kann damit die ursprüngliche Rentenaufhebung (samt Wirkungszeitpunkt) rückwirkend bestätigt werden (anstelle vieler: Urteile des Bundesgerichts 9C_792/2018 vom 25. Januar 2019 E. 2.2; 9C_818/2018 und 9C_826/2018 vom 5. April 2019 E. 3.2, je m.w.H.). Das heisst: Die IV-Stelle wird somit in der noch zu erlassenen neuen Verfügung den Rentenanspruch von A. auch rückwirkend zu beurteilen haben. Sollten A. mit der neuen Verfügung Rentenleistungen nach dem 1. September 2017 zugesprochen werden, wird die IV-Stelle diese gegebenenfalls nachzuzahlen haben.