= kein Schmerz bis 10 = stärkster vorstellbarer Schmerz) beklage der Versicherte eine belastungsabhängig vermehrte Schmerzsymptomatik mit einer maximalen Schmerzintensität von VAS 7. In Ruhe verspüre er einen anhaltenden Grundschmerz von VAS 5 (act. 9.2/65, S. 55). Aus diesen Angaben zu schliessen, angesichts nicht mehr vorhandener Ruheschmerzen könne seit der Begutachtung erst recht keine versicherungsmedizinisch relevante Verschlechterung eingetreten sein, ist aber nicht angängig. Immerhin lassen die nach der Begutachtung eingegangenen neuen medizinischen Unterlagen auf sehr intensive bewegungsabhängige Schmerzen schliessen; dem Austrittsbericht des Spital E. vom 24. Oktober 2019 ist