medizinische Abklärungen seien nicht erforderlich, da die gesundheitliche Situation vom behandelnden Orthopäden klar beschrieben werde (act. 9.2/83). In der Folge war die ablehnende Rentenverfügung der IV-Stelle ergangen. Als dann im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens die Vorinstanz von der neuerlichen Operation im Oktober 2019 Kenntnis erhielt, hatte der RAD am 16. Dezember 2019 nochmals eine kurze Stellungnahme geliefert, in der er ausführte, der Versicherte habe sich komplikationslos einer plastischen Revisions-OP an der rechten Schulter im Spital D. erfolgreich unterzogen. Über den weiteren Verlauf sei nichts bekannt, die nächste Kontrolle sei am 17. Dezember 2019 (act.