Aus den Berichten des Spitals D. gehe nun schlussendlich hervor, dass von Seiten der nach der Begutachtung stattgehabten zwei operativen Eingriffen an der rechten Schulter eine deutliche Verbesserung mit einem „geschmeidigen“ Bewegungsmuster zu sehen sei. Der Versicherte werde als „ängstlich oder empfindlich“ beschrieben, sodass die subjektive Seite des Versicherten mit seinen Schmerzangaben entsprechend zu berücksichtigen sei. Insgesamt könne damit das Gutachtenergebnis weiterhin als gültig angesehen werden. Perioperativ könne bei solch zwei grösseren Eingriffen eine generelle 100%ige Arbeitsunfähigkeit nachvollzogen werden, von Juni 2018 bis März 2019, aber eben nicht dauerhaft. Weitere