Auch das Heben und Tragen von Lasten körperfern von über 5 kg respektive körpernah von über 10 kg sollte gemieden werden. Auch das mehr als gelegentliche Treppensteigen sowie Tätigkeiten auf Leitern und Gerüsten oder schrägen Ebenen sowie Tätigkeiten auf unebenem Untergrund seien zur Wahrung des Gesundheitsstatus beim Versicherten nicht mehr durchführbar. Aufgrund der Beschwerdesymptomatik im Bereich der HWS seien ferner Tätigkeiten mit vermehrter Vibrationsbelastung, Tätigkeiten mit Pressen und Stemmen, die zu einer interspinalen Druckerhöhung führten, sowie jedwede Überkopftätigkeiten (Hyperlordosierung der HWS) nicht mehr angemessen.