Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit werden ein belastungsabhängig vermehrtes lumbospondylogenes Schmerzsyndrom, gegenwärtig ohne Funktionseinschränkung und ohne Beschwerdevortrag, sowie Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen (ICD-10: F68.0) genannt. 3.3 In ihrer interdisziplinären versicherungsmedizinischen Beurteilung erklärten die Gutachterpersonen, aus internistischer und psychiatrischer Sicht könnten keine Funktionsstörungen festgestellt werden, die irgendeinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hätten, weder in der bisherigen Tätigkeit als Gipser noch in einer sonstigen dem Alter und dem Habitus entsprechenden Verweistätigkeit.