3.2 Die von der Vorinstanz verfügte Leistungsabweisung basiert letztlich auf dem C.-Gutachten vom 30. Juli 2018, basierend auf den medizinischen Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie und Orthopädie-Chirurgie (act. 9.2/65). Das Gutachten nennt folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: