A. Der am XX.XX.1967 geborene A. (nachfolgend: der Versicherte oder Beschwerdeführer) verfügt zufolge eines im Jahr 1999 erlittenen Arbeitsunfalls (Sturz von einem Baugerüst auf die rechte Schulter) seit April 2007 über eine 29%-Rente der Versicherung B. sowie über eine Integritätsentschädigung von 5% (vgl. act. 9.2/1.2, S. 367). Im Oktober 2005 meldete sich der Versicherte bei der IV-Stelle des Kantons St. Gallen erstmals zum Leistungsbezug der Invalidenversicherung an (act. 9.2/1.2, S. 471 ff.).