a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. September 2019 aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer ab wann rechtens eine ganze Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Vervollständigung der Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt